Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Gleichbehandlungsgesetz (AAG)

Zur besseren Lesbarkeit der Texte wird aus stilistischen Gründen auf der Homepage der EPS Personalservice GmbH in weiten Teilen lediglich von Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Bewerbern, Zeitarbeitern, Kollegen etc. gesprochen. Diese Formulierung beinhaltet jedoch selbstverständliche alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, alle Mitarbeiterinnnen und Mitarbeiter, Bewerberinnnen und Bewerber, Zeitarbeiterinnnen und Zeitarbeiter, Kolleginnen und Kollegen etc. der EPS Personalservice GmbH.

Die auf der Homepage der EPS Personalservice GmbH gewählten Formulierungen stellen somit ausdrücklich keine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom 14. August 2006 dar.