Ab dem 1. Januar 2004 gilt für die Zeitarbeitsbranche im Rahmen das Gesetzes „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ der „Equal Treatment“-Grundsatz. Das bedeutet die Gleichstellung der Beschäftigten in der Zeitarbeit mit den Beschäftigten des Kundenunternehmens. Durch die Anwendung eines Branchentarifvertrags kann von dieser Regelung abgewichen werden. Die EPS Personalservice GmbH wendet den iGZ Tarifvertrag, geschlossen zwischen dem Deustchen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem Interessensverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. an. Weitere Informationen zum Tarifvertrag sowie zu den entsperchenden Vergütungen finden Sie unter www.ig-zeitarbeit.de